Hinweise

  • Die Haftung von MIO Hundesalon wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, haftet der Hundesalon MIO im Rahmen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Schäden sind unmittelbar nach Kenntnisnahme an den Hundesalon MIO zu melden.
  • MIO Hundesalon haftet nicht, wenn durch starke Verfilzung oder starke Unruhe des Hundes das Tier bei den Pflegemaßnahmen trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird. 
  • Bei starken Verfilzungen können durch das Entfernen des Filzes Hautirritationen und Rötungen entstehen. Hierfür kann der MIO Hundesalon nicht haftbar gemacht werden, sondern hierfür ist ausschließlich der/die Hundehalter*in verantwortlich.
  • Das Ter ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die auf Wunsch innerhalb des aktuellen Termins korrigiert werden. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. 
  • Bei übermäßigem Filz können keine Besitzer*innenwünsche berücksichtigt werden, da wir nur mit filzfreiem Fell gut arbeiten können. Bei starkem Filz empfehlen wir eine Filzschur (das ganze Fell wird kurz geschoren). Durch den Mehraufwand und das Verstumpfen der Schwerköpfe muss zudem ein Aufpreis von 20,00 Euro berechnet werden. 
  • Es wird nach Terminvereinbarung gearbeitet. Sollte der/die Kund*in verhindert sein, verpflichtet er/sie sich, den Termin spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit dieser Termin neu vergeben werden kann. Wird ein Termin nicht abgesagt, behält sich der MIO Hundesalon vor, eine Ausfallentschädigung je nach Behandlung in Höhe von 55,00 Euro zu berechnen. Stornierungen können jederzeit empfangen werden.
  • Termine werden nach 15 Minuten Verspätung storniert.
  • Kommen Sie nicht zu früh oder zu spät zu Ihrem vereinbarten Termin vor Ort.
  • Für das Tier muss eine gültige Tierhalter*innen-Haftpflichtversicherung bestehen, da im Falle einer Beschädigung am Werkzeug oder Verletzungen durch Bisse für alle Folgeschäden, wie z.B. Arztkosten oder Verdienstausfall aufgekommen werden kann.